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Zukunftsprojekte
Durch das Wirken der enviaM-Gruppe wird für viele Menschen Energiewirtschaft in allen möglichen Facetten erlebbar, zum Beispiel beim Netzausbau oder der Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien. Diese Entwicklung wird von betroffenen Menschen nicht selten kritisch betrachtet. Der geplante Bau von Hochspannungsfreileitungen, Windkraftanlagen oder Funkmasten ruft vielerorts Proteste durch Bürger hervor. Solche Vorhaben werden als unvereinbar mit dem Naturschutz, als schwerer Eingriff in das Landschaftsbild oder als gesundheitsgefährdend wahrgenommen.

Miteinander ins Gespräch kommen
Viele Menschen möchten gerne wissen, was los ist und „ein Wörtchen mitreden“, wenn sie von äußeren Veränderungen betroffen sind. Das so genannte Akzeptanzmanagement soll helfen, Kritik, Skepsis und Vorurteile abzubauen. Darunter fallen verschiedene Formate für Information und Beteiligung sowie deren strategische Planung und Analysen in der Projektregion. Akzeptanzmanagement geht somit deutlich über eine herkömmliche Projektkommunikation hinaus. Ziel ist, eine größtmögliche Akzeptanz für die Planungen und Vorhaben bei den betroffenen Bürgern zu erreichen.
Dies geschieht im Wesentlichen durch:
- Information: frühestmögliche, transparente und fortlaufende Information über den gesamten Projektzeitraum; Begleitung der formalen Genehmigungsverfahren, wie Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren
- Beteiligung: aktive und dokumentierte Einbindung von Betroffenen in den Planungs- und Entscheidungsprozess durch entsprechende Veranstaltungsformate
- Dialog: Förderung eines kontinuierlichen und offenen Dialogs mit allen Beteiligten; regelmäßiger Austausch mit Behörden, Institutionen und Verwaltungen
Erfolg beim Projekt Crossen-Herlasgrün

Beim rund 18 Kilometer langen Leitungsneubau zwischen Zwickau und Reichenbach/Vogtland (Bauabschnitt 3 der neuen 110-Kilovolt-Leitung zwischen Crossen-Herlasgrün) hat MITNETZ STROM Akzeptanzmanagement erfolgreich umgesetzt. Gemeinsam mit externen Mediatoren wurden mehrere "Runde Tische" mit Vertretern von betroffenen Kommunen, Verbänden und Bürgerinitiativen organisiert, um den Trassenverlauf sowie technische Lösungen zu diskutieren. Die Beteiligten konnten zwei, mehrere hundert Meter lange Erdkabelstrecken in Neumark und Rotschau durchsetzen, wo die neue Leitung Wohngebiete tangiert. Durch den fortlaufenden Dialog konnten die Einzelinteressen von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden befriedet und ein Planfeststellungsbeschluss ohne Klagen erreicht werden. Die Bauarbeiten konnten unmittelbar beginnen.
Akzeptanzmanagement bei MITNETZ STROM
Der Verteilnetzbetreiber MITNETZ STROM setzt bei fünf Vorhaben auf projektbegleitendes Akzeptanzmanagement. Dabei wird das Unternehmen von einem externen Mediationsbüro beraten und unterstützt.
- Neubau Umspannwerk Aue-Süd: Beilegung des Konflikts zwischen zwei Bürgerinitiativen mit unterschiedlichen Meinungen zur Standortfrage, Vor-Ort-Begehungen, Informationsveranstaltungen, Präsentation und Fragestunde im Stadtrat sowie Dialog mit der Verwaltungsspitze
- Hochspannungsleitung Crossen-Herlasgrün: Beilegung des Konflikts mit zwei Bürgerinitiativen durch drei "Runde Tische" und Stakeholder-Dialog mit dem Zugeständnis von zwei Erdkabelpassagen und kleinräumigen Trassenänderungen
- Hochspannungsleitung Droßdorf-Falkenstein: Informationsveranstaltung vor dem Raumordnungsverfahren als Auftakt Akzeptanzmanagement mit Fachvortrag eines Umweltgutachters, fortlaufende Information zum Projektstand
- Hochspannungsleitung Herlasgrün-Silberstraße: Infomärkte mit Fachvorträgen von Umweltgutachtern, Workshops zur Trassenfindung, Vor-Ort-Begehungen – alle Maßnahmen vor dem Raumordnungsverfahren
- Hochspannungsleitung Abzweig Oberelsdorf: Dialogangebote an Bürgerinitiative, Stakeholder-Dialog mit Klägern und Vertretern der Kommunen, Vor-Ort-Begehungen

Genehmigungsverfahren kurz erklärt
Das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren sind zentrale, formelle Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte, wie den Bau von Hochspannungsfreileitungen. Sie werden von Genehmigungsbehörden geführt, zum Beispiel von der Landesdirektion Sachsen.
- Raumordnungsverfahren (ROV): Dieses Verfahren dient der übergeordneten Planung und Abstimmung von raumbedeutsamen Vorhaben. Das ROV umfasst die Vorbereitung, Einreichung und Prüfung der notwendigen Unterlagen durch die Raumordnungsbehörde sowie die öffentliche Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit.
- Planfeststellungsverfahren (PFV): Das PFV schafft die rechtliche Grundlage für den Bau und Betrieb von Infrastrukturprojekten. Es beinhaltet die Erstellung und Einreichung der Planungsunterlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie die abschließende Entscheidung der Genehmigungsbehörde. Der Planfeststellungsbeschluss ist mit einer Baugenehmigung gleichzusetzen.