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Netzsicherheitsmanagement

Netzsicherheitsmanagement ist notwendig, um das Stromnetz stabil zu halten. Weht beispielsweise der Wind stark und die Sonne scheint, werden sehr viel Wind- und Sonnenenergie in das Stromnetz eingespeist. Wenn der Kunde diesen Strom aber nicht benötigt, kommt es zu einer Überlastung der Stromleitungen.

Strommasten auf einem grünen Feld

Stabilität im Stromnetz

Ist zu viel Strom im Netz, spricht der Netzbetreiber von netz- oder systemkritischen Situationen. Eine solche Überlastung halten die Stromleitungen bzw. das Stromnetz nur wenige Minuten aus. Dann kommt das Netzsicherheitsmanagement zum Einsatz. In der Netzleitstelle wird automatisch errechnet, welche Leistung in welcher Region des Netzgebietes reduziert werden muss, um wieder ein stabiles Stromnetz herzustellen. In  die Berechnung dieser Eingriffe in das Stromnetz fließen sowohl meteorologische Vorhersagen als auch das aktuelle Verbrauchsverhalten der Kunden ein.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Grundlage für das Vorgehen beim Netzsicherheitsmanagement, kurz NSM,  bilden das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Beide Gesetze fordern Netzbetreiber zur verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Stromversorgung auf. Das EEG verpflichtet des Weiteren zur vorrangigen Nutzung von erneuerbaren Energien.

Abschaltung und Entschädigung bei Ausfall

Müssen Windkraft-, Solar- oder Biogasanlagen teilweise oder komplett abgestellt werden, so hat der Betreiber dieser Erneuerbaren-Energien-Anlagen laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) Anspruch auf eine Entschädigung. Die dabei anfallenden Kosten werden auf die Netznutzungsentgelte umgelegt. 

Bevor es zu dieser Maßnahme kommt, sind verschiedene Möglichkeiten zur Regulierung des Stromnetzes vorhanden. So kann zum einen mittels Umschaltungen der Strom um den Engpass "herumgeleitet" werden. Diese Methode wird auch "netzbezogene Maßnahme" genannt. Zum anderen kann der Netzbetreiber nach Absprache mit den Eigentümern konventioneller oder Erneuerbarer-Energie-Anlagen eine gesonderte Vergütung vereinbaren.

Erst im letzten Schritt dürfen Netzbetreiber den Betrieb der Erneuerbaren-Energien-Anlagen abregeln, da diese einen "Einspeisevorrang" genießen. Werden regulierende Maßnahmen vorgenommen, so ist der Netzbetreiber in der Pflicht, diese dem Betreiber der Erneuerbaren- Energien-Anlage sofort zu melden.

Animation Netzsicherheitsmanagement

Netzsicherheitsmanagement in der enviaM-Gruppe

MITNETZ STROM greift bei einer drohenden Netzüberlastung ebenso regulierend in das Stromnetz ein. Mit dem Netzsicherheitsmanagement weist der Netzbetreiber betroffene Anlagen per Funksignal über die zentrale Schaltleitung an, ihre Anlagen herunterzufahren. Dabei werden zunächst konventionelle Energieanlagen heruntergefahren, erst danach erneuerbare Energien wie Wind-, Photovoltaik- und Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen.

Verzögerte Genehmigungsverfahren für den Neubau von Leitungen führen zu provisorischen Lösungen und Verlagerung des Stromes auf andere Leitungen. Dadurch entstehen weitere Eingriffe in das Netz.

Dirk Sattur, technischer Geschäftsführer MITNETZ STROM
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Catrin Glücksmann

Leiterin Unternehmenskommunikation und Politik
Chemnitztalstr. 13 09114 Chemnitz