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Kraft-Wärme-Kopplung

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein thermodynamischer Prozess, bei welchem Energie aus fossilen bzw. regenerativen Brennstoffen in mechanische und nutzbare Wärme umgewandelt wird. Die mechanische Energie wandelt anschließend ein Generator wieder in elektrische Energie um, welche vorwiegend für die Wärmeversorgung in Gebäuden genutzt wird.

Grafik: Kraft-Wärme-Kopplung

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Mann mit Notizblock an Energieerzeugungsanlage

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) trat 2002 in Kraft. Im Dezember 2015 wurde vom Deutschen Bundestag eine Neufassung verabschiedet. Eine Neuerung stellt dabei das Ersetzen des bisherigen Ausbauziels für 2020, den Strom zu 25 Prozent aus der Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen, durch ein Mengenziel dar. Bis 2020 soll die KWK-Stromerzeugung bei 110 Milliarden Kilowattstunden liegen, bis 2025 bei 120 Milliarden Kilowattstunden. Das Fördervolumen wird von derzeit 750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro jährlich verdoppelt. Höhere Zuschläge werden unter anderem für eingespeisten KWK-Strom gezahlt. Ebenso sieht das neue Gesetz eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung für Bestandsanlagen vor. In erster Linie wird damit die Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK bei Bestandsanlagen sowie der Ausbau von Wärme-und Kältenetzen als auch Wärme- und Kältespeichern gefördert.

Neuerungen 2017

Biomasse, Holzschnipsel in einer Hand

Die größten Neuerungen des novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind die Einführung von Ausschreibungen sowie die ausschließliche Förderung von Anlagen auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse sowie gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen. Neue Kohle-KWK-Anlagen mit Kohle als Brennstoff erhalten keine Förderung mehr.

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen können dabei in das öffentliche Netz einspeisen oder auch als Anlagen für die Eigenerzeugung genutzt werden. Zukünftig werden jedoch nur noch Anlagen gefördert, die in das öffentliche Netz einspeisen und sich zuvor erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Diese Regelung gilt für neu gebaute Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt. Nachgerüstete Alt-Anlagen müssen nach wie vor nicht an einer Ausschreibung teilnehmen. Für sie und alle anderen Anlagen gilt die Vergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2012.
Eine garantiert verbesserte Vergütung erhalten neu gebaute Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die ein bestehendes altes Stein- oder Braunkohle-KWK ersetzen oder Anlagen die dem Emissionshandel unterliegen. Die Vergütung erhöht sich dabei jeweils um 0,6 oder 0,3 Cent je Kilowattstunde. Für alle Anlagen mit dem Brennstoff Stein- und Braunkohle gilt zudem, dass sie nur noch gefördert werden, wenn sie sich noch vor 2016 im Bau befanden.
Grundsätzlich gilt die Energieeffizienzrichtlinie für KWK-Anlagen seit 2012. Förderwürdig sind dadurch nur hocheffiziente Anlagen, die gegenüber der getrennten Bereitstellung von Strom und Wärme mindestens 10 Prozent Einsparung erzielen (Primärenergie). Die Fördersumme für alle KWK-Anlagen beläuft sich auf insgesamt auf 1,5 Milliarden Euro jährlich.

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Eine wichtige Änderung des zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Gesetzes stellt die Förderung von KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawattstunden dar. Dies gilt für alle Anlagen, die bis Dezember 2022 an das Netz angeschlossen werden. 

Förderhöhe der KWK-Anlagen (§ 7)

Anlagenklasse Öffentliche Versorgung Kundenanlage (wenn 100% EEG-Umlage) Eigenerzeugung
bis 50 kW 8 Cent/kWh 4 Cent/kWh 4 Cent/kWh
50 bis 100 kW 6 Cent/kWh 3 Cent/kWh 3 Cent/kWh
100 bis 250 kW 5 Cent/kWh 2 Cent/kWh 0 Cent/kWh
250 kW bis 1 MW 4,4 Cent/kWh 1,5 Cent/kWh 0 Cent/kWh
1 bis 50 MW (Neubau/ Modernisierung) Förderung wird in Ausschreibung ermittelt 0 Cent/kWh 0 Cent/kWh
1 bis 50 MW (nachgerüstet) 4,4 (bis 2 MW); 3,1 (ab 2 MW) 1,5 Cent/kWh (bis 2 MW); 1 Cent/kWh (ab 2 MW) 0 Cent/kWh
über 50 MW 3,1 Cent/kWh 1 Cent/kWh 0 Cent/kWh

Quelle: DIHK

Kraft-Wärme-Kopplung in der enviaM-Gruppe

Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

Eine erfolgreiche Energiewende setzt bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der beginnenden Dekarbonisierung ist diese Form der Energiegewinnung bestens geeignet, die CO2-Emissionen zu senken sowie Strom und Wärme effizient zur Verfügung zu stellen. Sowohl die Förderung von Bestandsanlagen als auch der Bau von weiteren dezentralen KWK-Anlagen leisten dabei ihren Beitrag. envia THERM beabsichtigt, das Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Bitterfeld zu modernisieren sowie das KWK-Potenzial im eigenen Anlagenbestand weiter auszubauen und KWK-Anlagen bei Dritten zu errichten. Bereits in den vergangenen Jahren hat das Unternehmen Blockheizkraftwerke an den Standorten Ballenstedt, Lüttow-Valluhn, Bad Dürrenberg, Falkenberg und Plauen installiert.

envia THERM erhält Zuschlag für innovatives KWK-Projekt

envia THERM erhielt 2020 im Rahmen einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur innovativen KWK einen Zuschlag. Das Projekt soll am Standort Plauen Seehaus umgesetzt werden und umfasst ein Blockheizkraftwerk mit 1,2 Megawatt elektrischer Leistung, eine Solarthermieanlage von 3.200 Quadratmeter, eine Hochtemperatur-Wärmepumpe und eine Powert-to-Heat-Anlage mit 400 Kilowatt thermischer Leistung.

Der innovative Charakter besteht in der Verknüpfung der  Anlagenkomponenten, die vor allem auf der Nutzung erneuerbarer Energien und dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung für die  Fernwärmebereitstellung basieren und fossile Energieträger ersetzen.

Mit der Umsetzung des Projektes, dessen Inbetriebnahme für 2023 vorgesehen ist, wird der Anteil der grünen Wärme und der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung im Fernwärmenetz von Plauen weiter ausgebaut.
Der Anteil grüner Wärme am Gesamtabsatz der envia THERM lag im Jahr 2019 bereits bei 13,9 Prozent.

Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) ist besonders umweltfreundlich und wird deshalb vom Gesetzgeber über das KWK-Gesetz gefördert. Die Förderung beinhaltet unter anderem verschieden hohe Zuschlagssätze für unterschiedliche Anlagenklassen. Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerke werden damit besonders in der öffentlichen Versorgung, aber auch in der Industrie, wieder attraktiver.
Holger Linke, technischer Geschäftsführer envia THERM
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Catrin Glücksmann

Leiterin Unternehmenskommunikation und Politik
Chemnitztalstr. 13 09114 Chemnitz