Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Pressemitteilung

MITGAS-Kunden zahlen Gasumlagen ab November 2022

Teilen:

MITGAS gibt die von der Bundesregierung beschlossenen Gasumlagen ab November 2022 an ihre Kunden weiter. Dies betrifft die Gasbeschaffungsumlage, die Gasspeicherumlage und die zum 1. Oktober 2022 gestiegene Bilanzierungsumlage. Die Gasumlagen bedeuten in Summe Mehrkosten von 3,048 Cent/kWh netto (+ 3,63 Cent/kWh brutto). Derzeit werden alle Kunden gemäß den vertraglichen Regelungen über die bevorstehenden Änderungen zum 1. November 2022 informiert. Dabei werden auch die Abschläge angepasst, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden. Auf den Grundpreis haben die neuen Umlagen keinen Einfluss. An Kunden, die Produkte mit Preisgarantie beziehen, werden nur die Gasbeschaffungs- und die Gasspeicherumlage weitergegeben. Die Bilanzierungsumlage wird erst mit Auslaufen der Preisgarantie in die Berechnung der Preise einbezogen. Bei MITGAS sind deutschlandweit rund 180.000 Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden von den Umlagen betroffen.

„Die neuen Gasumlagen sind - ähnlich wie die frühere Erneuerbare-Energieumlage beim Strom - Abgaben, auf die wir als Versorger keinen Einfluss haben. Oberste Priorität hat jedoch, die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten“, sagt MITGAS-Geschäftsführer Dr. Andreas Auerbach.

Die Gasumlagen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Gasbeschaffungsumlage: 2,419 Cent/kWh netto (2,88 Cent/kWh brutto)
  • Gasspeicherumlage: 0,059 Cent/kWh netto (0,07 Cent/kWh brutto)
  • Bilanzierungsumlage für Privat- und Kleingewerbekunden: 0,570 Cent/kWh netto (0,68 Cent/kWh brutto)

Die Gasrechnung für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden) im Netzgebiet von MITNETZ GAS beträgt unter Berücksichtigung der veränderten Preise statt 2.018 Euro brutto künftig 2.203 Euro brutto für das Lieferjahr 2022.

Von der Bundesregierung wurde eine befristete Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Erdgas angekündigt. Sobald die Gesetze dazu verabschiedet sind, wird dies auch MITGAS-Kunden entlasten. Die befristete Senkung erfolgt dann automatisch ohne Ankündigung.

„Die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent bei Gas ist ein guter Schritt. Dieser reicht aber nicht aus. Auch bei Strom und Wärmekunden sehen wir eine ähnliche Tendenz der Preisentwicklung. Wir brauchen diese Senkung auch für Strom und Fernwärme“, sagt Auerbach.

Der Gasversorger rät Kunden, bei Zahlungsschwierigkeiten möglichst frühzeitig auf MITGAS zuzukommen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Das Unternehmen bietet zudem die Zahlmethode „viacash“ (ehemals Barzahlen) an, mit welcher die Kunden in diversen Geschäften ihre Rechnungen bezahlen können.

„Uns ist bewusst, dass die finanziellen Belastungen aller Kunden aufgrund der steigenden Energiepreise stetig zunehmen. Den massiv gestiegenen Beschaffungspreisen an den Energiemärkten sowie den neuen Umlagen kann sich kein Anbieter entziehen – trotz vorausschauender Einkaufsstrategie, wie wir sie verfolgen. Bei Zahlungsschwierigkeiten versuchen wir, im Sinne unserer Kunden individuelle Lösungen zu suchen, die die Menschen entlasten“, ergänzt Auerbach.

Pressekontakt

Evelyn Zaruba
Pressesprecherin
MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
T 0371 482 1748
E evelyn.zaruba@mitgas.de
I www.mitgas.de

Hintergrund

Am 15. August 2022 wurde die Höhe der Gasbeschaffungsumlage, am 18. August wurden die Höhe der Gasspeicherumlage und die Höhe der Bilanzierungsumlage von der Trading Hub Europe (THE) bekanntgegeben.

Die Gasbeschaffungsumlage soll Gasimporteure entlasten. Diese verzeichnen derzeit eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen und müssen zu aktuell hohen Preisen nachbeschaffen. Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung ausgefallener Liefermengen bei den Importeuren werden durch die Gasumlage über alle Gaskunden verteilt. Grundlage ist der § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und die am 8. August 2022 erlassene Verordnung über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (GasPrAnpV).

Die Gasspeicherumlage soll die Kosten für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicher gem. §35b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) der für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständigen Firma, der THE, ersetzen. Die Befüllung der Erdgasspeicher ist notwendig zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland. Die Erdgasspeicher sollen am 1. November 2022 zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein.

Zudem wurde die Bilanzierungsumlage für Haushalt- und Kleingewerbekunden von 0 Cent/kWh auf 0,570 Cent/kWh netto angehoben. Die Bilanzierungsumlage existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober durch die THE festgelegt. Sie wurde eingeführt, um den zu erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie für den Abgleich zwischen Einspeisung und Verbrauch zu decken.

MITGAS hatte in den vergangenen Wochen bereits angegeben, dass die Weitergabe der Gasumlagen in den Verträgen kalkuliert werden. Dabei hält sich der Versorger an die gesetzlichen Fristen ihre Kunden konkret über die Gasumlagen zu informieren. Insbesondere Privatkunden in der gesetzlichen Grundversorgung müssen mit einem Vorlauf von sechs Wochen (gem. §5 Abs. 2 GasGVV ) über neue Preise informiert werden. Bei Sondervertrags- und Geschäftskunden variieren die Fristen zwischen sechs und zwei Wochen.

Mehr Informationen sind unter www.mitgas.de zu finden.

Die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH handelt mit Erdgas, Bioerdgas und Wärme und bietet Energiedienstleistungen an. Darüber hinaus ist MITGAS Vorlieferant für Stadtwerke der Region. Das MITGAS-Grundversorgungsgebiet erstreckt sich über das südliche Sachsen-Anhalt, Westsachsen und Teile Thüringens. Hauptanteilseigner sind die envia Mitteldeutsche Energie AG mit 75,39 Prozent und die VNG - Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft mit 24,6 Prozent.

Pressesprecherin Evelyn Zaruba

Evelyn Zaruba

Chemnitztalstraße 13 09114 Chemnitz
T 0173 5619559 LinkedIn
Ansprechpartnerin

Cornelia Sommerfeld

Industriestraße 10 06184 Kabelsketal
T 0160 5881099 LinkedIn