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Pressemitteilung

MITGAS und enviaM begrüßen Energiepreisbremsen

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MITGAS und enviaM begrüßen die am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse. Die Energiepreisbremsen sollen in Zeiten hoher Energiepreise bei den Kunden befristet für finanzielle Entlastungen sorgen. Aktuell arbeiten MITGAS und enviaM mit Hochdruck an der Umsetzung des Gesetzes: der Prüfung aller gesetzlichen Anforderungen und zeitlichen Fristen, der Umstellung der Abrechnungssysteme und Vorbereitung der Kundeninformationen.

„Wir werden alle Anforderungen schnellstmöglich umsetzen und die nötigen Kundeninformationen bereitstellen. Die Herausforderung für die Energieversorger ist enorm. Sie besteht jetzt darin, innerhalb der engen zeitlichen Fristen jeden einzelnen Abschlag individuell neu zu berechnen. Wir sind froh, dass die gesetzliche Verabschiedung nun endlich erfolgt ist, unsere Kunden entlastet werden und sich weniger Sorgen machen müssen. Gerade vor Weihnachten sind das gute Nachrichten“, sagt Patrick Kather, zum 1. Januar 2023 Vertriebsvorstand enviaM und Geschäftsführer MITGAS.

Detailliertere Informationen werden auf den Internetseiten www.enviaM.de und www.mitgas.de bereitgestellt. „Unsere Homepages zu den wesentlichen Energiethemen werden permanent aktualisiert. Dort stehen zeitnah auch konkrete Informationen zu den Entlastungen und den Abrechnungsmodalitäten. Für Privatkunden läuft der Prozess automatisch. Von abweichenden Regelungen betroffene Unternehmen informieren wir separat“, ergänzt Kather.

Grundsätzlich werden Privatkunden mit der Strom- und Gaspreisbremse ab 1. März 2023 rückwirkend für die Monate Januar, Februar und März 2023 entlastet. Der Abschlagsbetrag März wird um die Höhe der Entlastungsbeträge für diese drei Monate reduziert. Der Verbrauchspreis wird für einen fest definierten Anteil des erwarteten Verbrauchs in Höhe von 80 Prozent gedeckelt: bei Erdgas auf 12 Cent, bei Strom auf 40 Cent und bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde brutto. Für die kundenindividuelle Berechnung liegt eine gesetzlich definierte Formel zu Grunde.

Die Festlegung der monatlichen Abschlagszahlung 2022 basiert auf einer Jahresverbrauchsprognose. Wichtig ist, dass bei der Deckelung nur der Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für die Berechnung der Entlastung pro Monat wird die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und der jeweiligen Cent-Deckelung (z.B. 12 Cent pro kWh bei Erdgas) mit 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert.

Die Gas- und Strompreisbremse enden zum 31. Dezember 2023 mit Option der Verlängerung durch Gesetzgeber bis Ende April 2024.

Pressekontakt

Cornelia Sommerfeld
Pressesprecherin MITGAS/enviaM
T 0345 216 2075
E cornelia.sommerfeld@mitgas.de
cornelia.sommerfeld@enviaM.de
I www.mitgas.de
www.enviam-gruppe.de

Hintergrund

Die enviaM-Gruppe ist der führende regionale Energiedienstleister in Ostdeutschland. Der Unternehmensverbund versorgt mehr als 1,3 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wärme und Energie-Dienstleistungen. Zur Unternehmensgruppe mit rund 3.400 Beschäftigten gehören die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitz, sowie weitere Gesellschaften, an denen enviaM mehrheitlich beteiligt ist. Gemeinsam entwickeln sie das Internet der Energie in Ostdeutschland. Anteilseigner der enviaM sind mehrheitlich die E.ON SE sowie rund 650 ostdeutsche Kommunen. Die Anteilseigner sind sowohl unmittelbar als auch mittelbar über Beteiligungsgesellschaften an enviaM beteiligt.

Die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH handelt mit Erdgas, Bioerdgas und Wärme und bietet Energiedienstleistungen an. Darüber hinaus ist MITGAS Vorlieferant für Stadtwerke der Region. Das MITGAS-Grundversorgungsgebiet erstreckt sich über das südliche Sachsen-Anhalt, Westsachsen und Teile Thüringens. Hauptanteilseigner sind die envia Mitteldeutsche Energie AG mit 75,39 Prozent und die VNG - Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft mit 24,6 Prozent.

Pressesprecherin Evelyn Zaruba

Evelyn Zaruba

Chemnitztalstraße 13 09114 Chemnitz
T 0173 5619559 LinkedIn
Ansprechpartnerin

Cornelia Sommerfeld

Industriestraße 10 06184 Kabelsketal
T 0160 5881099 LinkedIn