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Pressemitteilung | MITNETZ STROM

Wirtschaftsministerkonferenz fordert Ausgestaltung des Rechtsrahmens für marktbasierte Flexibilität im Verteilnetz Grundlage ist der „Masterplan Flexibilität in Brandenburgs Verteilnetzen“

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Im einstimmig gefassten Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 17./18.6.2021 stellen die Wirtschaftsminister der deutschen Bundesländer fest, „dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die marktgetriebene Erschließung und Nutzung von Flexibilitäten im Verteilnetz zu ermöglichen.“ Zwar wird die vorgesehene Einführung des neuen § 14c in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Schaffung des Rechtsrahmens für die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen im Verteilnetz begrüßt, weitere energierechtliche Änderungen werden aber angemahnt.

Die Grundlage hierfür bilden die Ergebnisse, die von einem breiten Konsortium an Akteuren in Brandenburg im Rahmen des „Masterplans Flexibilität in Brandenburgs Verteilnetzen“ mit Unterstützung von der Beratungsgesellschaft E-Bridge Consulting im vergangenen Jahr entwickelt wurden. Neben den Flächennetzbetreibern in Brandenburg – E.DIS, MITNETZ und WEMAG Netz – waren Vertreter der Industrie (BASF Schwarzheide, Leipa Schwedt), sowie Vertreter der Energiewirtschaft (Energiequelle, Entelios, NODES) und der Bundesverband Windenergie (Landesverband Brandenburg) beteiligt. „Es freut uns sehr, dass die zukunftsweisenden Ergebnisse unseres Konsortiums von der Wirtschaftsministerkonferenz aufgegriffen wurden - damit wird ein Impuls für das Gelingen der Energiewende vor Ort gesetzt“, sagt Dr. Henning Schuster, Geschäftsführer der E-Bridge Consulting GmbH.

Kernergebnisse:

  • Ziel des Brandenburger Modells zur Erschließung und Nutzung von Flexibilität ist es, in Flankierung des erforderlichen Netzausbaus die lokale Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen, Kosten für Netzkunden zu senken, Wertschöpfung und Innovation zu fördern.
  • Es handelt sich erstmalig um einen ganzheitlichen Lösungsansatz mit konkreten Umsetzungsvorschlägen für EnWG, Anreizregulierungsverordnung (ARegV), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und den folgenden vier Eckpfeilern:
    • Erarbeitung eines Flexibilitätsmarktkonzeptes (Hybridmodell),
    • Berücksichtigung der Flexibilitätsnutzung im Rahmen der Regulierung von Netzbetreibern (Kostenanerkennung),
    • Abbildung Flexibilität in Netzentgelten und
    • Umgestaltung Umlagen und Abgaben für Flexibilität.
  • Der volkswirtschaftliche Nutzen der Vorschläge kann an realen Fallbeispielen in Brandenburg aufgezeigt und auch quantitativ abgeschätzt werden. Unter den getroffenen Annahmen kann nach heutigem Stand allein mit den betrachteten Fallbeispielen (Chemiestandort Schwarzheide, Batteriespeicher, Power-to-Steam, Biogas) das abgeregelte EE-Volumen in Brandenburg perspektivisch um bis zu 30% gesenkt werden. Zudem können unter den getroffenen Annahmen nach heutigem Stand bis zu 60.000 t CO2 pro Jahr eingespart werden.
  • Die Vorschläge zeigen eine hohe Wirkung und sind umsetzbar – Bund und Länder müssen nun die entsprechende Weiterentwicklung von EnWG, ARegV, EEG und StromNEV angehen.

Der „Masterplan Flexibilität in Brandenburgs Verteilnetzen“ ist seit heute online abrufbar unter https://www.e-bridge.de/2021/06/konsortium-um-e-bridge-veroeffentlicht-den-masterplan-flexibilitaet-in-brandenburgs-verteilnetzen/.

Hintergrund:

Der Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) schreitet voran und wird in Zukunft noch einmal deutlich beschleunigt. Brandenburg ist dabei Vorreiter in Europa. Bereits heute liegt die installierte Leistung an EE um ein Vielfaches höher als die elektrische Verbrauchslast. Der überschüssige Grünstrom wird zum Teil über lange Strecken abtransportiert und bei Netzengpässen abgeregelt. Bei Fortschreiten der Energiewende wird sich dies verschärfen und in vielen Regionen Europas zur neuen Realität. Die Verteil- und Übertragungsnetze werden daher ausgebaut.

Eine zunehmende Digitalisierung von Prozessen, Speichern sowie die Elektrifizierung von Mobilität und Wärmeerzeugung ermöglichen eine stärkere Flexibilisierung des Stromsystems und sind damit Basis für neue Handlungsoptionen für den Netzbetreiber als Ergänzung des sehr zeitaufwendigen Netzausbaus. Könnte der Verteilnetzbetreiber das wachsende Flexibilitätspotenzial nutzen, würde sich eine Reihe von Vorteilen ergeben.

  1. Die Einspeisung und lokale Nutzung von erneuerbaren Energien werden erhöht.
  2. Die vorhandene Netzinfrastruktur kann besser genutzt werden und die Maßnahmen haben somit potenziell für Netzkunden einen dämpfenden Effekt auf die weitere von der Energiewende geprägte Netzentgeltentwicklung.
  3. Neue Geschäftsmodelle und Wertschöpfung werden gefördert.
    Die Vorteile einer Flexibilitätsnutzung für netzdienliche Zwecke können aufgrund fehlender Rahmenbedingungen derzeit nicht genutzt werden.
  • Beschaffungsmöglichkeiten für Flexibilität durch Netzbetreiber fehlen.
  • Regulatorische Kostenanerkennung und Instrumente zur Berücksichtigung von Flexibilität beim Netzausbau fehlen.
  • Flexibilität wird durch erhebliche Umlagen und Entgelte gehemmt.
  • Anreize zur netzdienlichen Flexibilität durch die Netzentgeltsystematik fehlen.

Ansprechpartner:

Benedikt Deuchert
Senior Consultant
E-Bridge Consulting GmbH
T: 0228 909065-0
E: bdeuchert@e-bridge.com

Über E-Bridge Consulting

E-Bridge Consulting (E-Bridge) ist eine auf die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft spezialisierte Unternehmensberatung. E-Bridge unterstützt zahlreiche Unternehmen der Energieversorgung bei der Umsetzung und Realisierung ihrer unternehmensstrategischen Ziele. Die Aufgaben reichen dabei von der Mitgestaltung des ordnungspolitischen und regulierungstechnischen Rahmenwerks über die Entwicklung und Realisierung moderner Betriebs- und Planungsstrategien und -prozesse bis hin zur erfolgreichen Auswahl und Implementierung der unterstützenden IT-Systeme. E-Bridge betreibt Niederlassungen in Bonn (Deutschland) und Oosterbeek (Niederlande).

Siehe auch: www.e-bridge.de

Pressesprecherin Evelyn Zaruba

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