enviaM passt 2022 Strompreise für Privat- und Gewerbekunden an: Verbrauchspreise sinken – Grundpreise steigen – Stromrechnung ändert sich nur unwesentlich
enviaM passt zum 1. Januar 2022 die Strompreise für Privat- und Gewerbekunden an. Der Energiedienstleister senkt zum Jahreswechsel die Verbrauchspreise und erhöht die Grundpreise. Die Stromrechnung ändert sich dadurch nur unwesentlich.
Senkung der Verbrauchspreise
Konkret werden die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderprodukte im Netzgebiet der MITNETZ STROM im neuen Jahr um rund 0,36 Cent je Kilowattstunde brutto sinken. Das Netzgebiet erstreckt sich über Teile der Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung im Netzgebiet der MITNETZ STROM sinkt der Verbrauchspreis zum Jahreswechsel von 29,35 Cent auf 28,99 Cent je Kilowattstunde brutto (-1,2 Prozent).
Für einen enviaM-Gewerbekunden in der Grundversorgung im Netzgebiet der MITNETZ STROM sinkt der Verbrauchspreis zum Jahreswechsel von 29,51 Cent auf 29,15 Cent je Kilowattstunde brutto (-1,2 Prozent).
Von der Verringerung der Verbrauchspreise profitieren auch Privat- und Gewerbekunden mit Wärmestrom-Produkten (Wärmepumpe, Wärmespeicher) im Netzgebiet. Bei Privat- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes werden die jeweils regional gültigen Netzentgelte in der Preisbildung berücksichtigt.
Verantwortlich für die Senkung der Verbrauchspreise im neuen Jahr ist der starke Rückgang der EEG-Umlage, der den Anstieg der Netzentgelte und Beschaffungskosten mehr als ausgleicht. Die EEG-Umlage hat sich gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Preisanpassung von enviaM im Jahr 2020 von 6,76 Cent je Kilowattstunde auf 3,72 Cent je Kilowattstunde netto verringert.
„Wir sind sehr froh, unsere Privat- und Gewerbekunden bei den Verbrauchspreisen für Strom entlasten zu können und geben die Senkung der EEG-Umlage selbstverständlich weiter“, betont Dr. Andreas Auerbach, enviaM-Vorstand Vertrieb. „Wir begrüßen, dass die EEG-Umlage auf den niedrigsten Stand seit neun Jahren gefallen ist. Dies haben wir auch der finanziellen Bezuschussung durch den Bund zu verdanken.“
Auch nach der Senkung der EEG-Umlage machen Steuern, Abgaben und Umlagen einen hohen Anteil am Verbrauchspreis für Privat- und Gewerbekunden aus. „Die Politik sollte deshalb den Strompreis mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent begünstigen und ihn von der EEG-Umlage und sonstigen Umlagen komplett befreien. Darüber hinaus sollte die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß reduziert werden. Dies würde die Verbraucher spürbar entlasten“, so Auerbach.
Dass die Senkung der EEG-Umlage trotz der stark steigenden Beschaffungskosten
seit dem Zeitpunkt der letzten Preisanpassung von enviaM im Jahr 2020 die gewünschte Wirkung bei den Verbrauchspreisen entfaltet, ist auch der langfristigen Beschaffungsstrategie von enviaM zu verdanken. Das Unternehmen kauft den Strom für Privat- und Gewerbekunden in mehreren Tranchen zu verschiedenen Zeitpunkten ein. Für das Jahr 2022 erstreckte sich der Beschaffungszeitraum von 2018 bis 2021. Die Privat- und Gewerbekunden bleiben so von den jüngsten massiven Preissprüngen bei den Beschaffungskosten größtenteils verschont.
Erhöhung der Grundpreise
Anders als die Verbrauchspreise steigen im neuen Jahr die Grundpreise für Strom. Von der Erhöhung der Grundpreise zum Jahreswechsel um 10,68 Euro brutto pro Jahr sind alle Privat- und Gewerbekunden von enviaM in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderprodukte im Netzgebiet der MITNETZ STROM betroffen.
Ursache für die Anpassung der Grundpreise sind die gestiegenen Kosten für den Messstellenbetrieb aufgrund der Einführung digitaler Stromzähler. Nach dem Willen des Gesetzgebers erhalten alle Stromkunden in Deutschland schrittweise bis 2032 digitale Stromzähler. Ziel ist eine bessere Transparenz und Kontrolle des Stromverbrauchs durch die Stromkunden. Sie sollen so angeregt werden, effizienter mit Strom umzugehen. Verbrauchsabhängig werden entweder moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme eingebaut.
Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung im Netzgebiet der MITNETZ STROM steigt der Grundpreis zum Jahreswechsel von 134,37 Euro brutto auf 145,05 Euro brutto pro Jahr (+7,9 Prozent). Für einen enviaM-Gewerbekunden in der Grundversorgung im Netzgebiet erhöht sich der Grundpreis zum Jahreswechsel von 200,00 Euro brutto auf 210,68 Euro brutto pro Jahr (+5,3 Prozent).
Auch für Privat- und Gewerbekunden mit Wärmestrom-Produkten (Wärmepumpe, Wärmespeicher) im Netzgebiet der MITNETZ STROM steigen die Grundpreise. Für Privat- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes werden die Grundpreise ebenfalls angehoben. Die Höhe der Anhebung des Grundpreises ist hier abhängig von den jeweiligen regionalen Kosten für den Messstellenbetrieb.
Privat- und Gewerbekunden, die bisher weder eine moderne Messeinrichtung noch ein intelligentes Messsystem erhalten haben, erstattet enviaM die im Grundpreis enthaltenen Mehrkosten für den Messstellenbetrieb mit einer Gutschrift auf der Jahresrechnung. So zahlt der Kunde nur für das Messgerät, welches tatsächlich bei ihm eingebaut ist.
Die Obergrenzen der Kosten für den Messstellenbetrieb der digitalen Stromzähler sind gesetzlich festgelegt. Sie belaufen sich für eine moderne Messeinrichtung auf 20,00 Euro pro Jahr brutto. Für ein intelligentes Messsystem sind verbrauchsabhängig zwischen 100,00 Euro und 200,00 Euro pro Jahr brutto bei einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden zu entrichten. Die Kosten werden enviaM vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Zum Vergleich: Die Kosten für den Messstellenbetrieb für die bisherigen analogen Stromzähler betragen 9,32 Euro pro Jahr brutto.
Bislang hat enviaM die Mehrkosten für den Messstellenbetrieb der digitalen Stromzähler selbst getragen. Dies ist aufgrund der rasant steigenden Einbauzahlen der modernen Messeinrichtungen, die seit 2017 installiert werden, und der im Messstellenbetrieb deutlich teureren intelligenten Messsysteme, die seit 2020 installiert werden, nicht länger möglich.
„Wir haben als Stromanbieter weder Einfluss auf die Einführung der neuen digitalen Stromzähler noch auf die Höhe der Kosten für den Messstellenbetrieb. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben“, unterstreicht Auerbach.
Stromrechnung ändert sich nur unwesentlich
Der Erhöhung der Grundpreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderprodukte im Netzgebiet der MITNETZ STROM steht die Senkung der Verbrauchspreise für Strom entgegen. Die Stromrechnung verändert sich deshalb nur unwesentlich. Bei Verbräuchen ab 3.000 Kilowattstunden pro Jahr sinkt die Stromrechnung sogar leicht.
Die Stromrechnung für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden) im Netzgebiet der MITNETZ STROM beträgt im neuen Jahr statt rund 721 Euro künftig rund 725 Euro brutto pro Jahr (+0,5 Prozent).
Die Stromrechnung für einen enviaM-Gewerbekunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Gewerbekunden) im Netzgebiet der MITNETZ STROM beträgt im neuen Jahr statt rund 1.971 Euro künftig rund 1.960 Euro brutto pro Jahr (-0,5 Prozent).
Von der Anpassung der Verbrauchs- und Grundpreise für Strom sind rund 770.000 Privat- und Gewerbekunden von enviaM im Netzgebiet der MITNETZ STROM betroffen.
Alle Privat- und Gewerbekunden werden von enviaM schriftlich über die Änderungen der Verbrauchs- und Grundpreise für Strom informiert. Für Kunden, die Fragen zur Anpassung der Strompreise haben, hat das Unternehmen eine kostenlose Telefon-Hotline eingerichtet. Privatkunden erhalten unter der Rufnummer 0800 2999009; Gewerbekunden unter der Rufnummer 0800 1009412 weiterführende Informationen.
Hintergrundinformationen
Verbrauchspreis und Grundpreis
Der Strompreis setzt sich aus dem Verbrauchspreis und dem Grundpreis zusammen. Unter dem Verbrauchspreis für Strom sind alle Kosten zu verstehen, die für die Stromlieferung und den Stromverbrauch anfallen. Der Grundpreis für Strom ist vom Stromverbrauch unabhängig. Er beinhaltet die Aufwendungen für die Bereitstellung der Leistung, den Messstellenbetrieb, die Abrechnung und die Vertriebskosten.
Pressekontakt
Stefan Buscher
Pressesprecher
envia Mitteldeutsche Energie AG
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I www.enviaM-gruppe.de/presse
Hintergrund
Die enviaM-Gruppe ist der führende regionale Energiedienstleister in Ostdeutschland. Der Unternehmensverbund versorgt knapp 1,3 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wärme und Energie-Dienstleistungen. Zur Unternehmensgruppe mit rund 3.300 Beschäftigten gehören die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitz, sowie weitere Gesellschaften, an denen enviaM mehrheitlich beteiligt ist. Gemeinsam entwickeln sie das Internet der Energie in Ostdeutschland. Anteilseigner der enviaM sind mehrheitlich die E.ON SE sowie rund 650 ostdeutsche Kommunen. Die Anteilseigner sind sowohl unmittelbar als auch mittelbar über Beteiligungsgesellschaften an enviaM beteiligt.