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Pressemitteilung

enviaM-Vorstandsvorsitzender Dr. Stephan Lowis wirbt für mehr Augenmaß bei Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

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„Sollte Neuregelung wie geplant in Kraft treten, ist Fortbestand vieler kleiner Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefährdet.“

Der enviaM-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Lowis wirbt für mehr Augenmaß bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Man dürfe bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kleine Anlagen mit auslaufender Förderung nicht genauso behandeln wie große Anlagen. Die gleichen Maßstäbe bei der Vermarktung und Steuerung anzulegen, sei unverhältnismäßig. „Sollte die Neuregelung wie geplant in Kraft treten, würde dies den Fortbestand zahlreicher kleiner Anlagen wie Solaranlagen auf Hausdächern von Eigenheimen gefährden. Sie könnten in vielen Fällen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden, da die Kosten höher sind als die Erlöse. Geschmälert werden diese zusätzlich dadurch, dass für den Eigenverbrauch kleiner Anlagen weiterhin eine verminderte EEG-Umlage zu entrichten ist. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein“, sagt der Chef des führenden regionalen Energiedienstleisters in Ostdeutschland.

Die Dimensionen sind gewaltig. Nach Angaben des Umweltbundesamtes fallen bis Ende 2025 rund 176.000 Solaranlagen in Deutschland aus der EEG-Förderung und stehen damit vor einer ungewissen Zukunft. Lowis appelliert deshalb anlässlich der Befassung des Bundesrates mit der EEG-Novelle am 6. November 2020 an die Länder, hier gegenzusteuern. „Wir werden das Ziel, in Deutschland bis 2030 65 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, nicht erreichen, wenn wir die Existenzgrundlage kleiner Anlagen in Frage stellen“, warnt er. Die meisten kleinen Anlagen seien im Besitz von Hauseigentümern und Gewerbetreibenden, die die Energiewende vorantreiben und etwas für den Klimawandel tun wollen. „Es wäre auch mit Blick auf die Akzeptanz der Energiewende ein verheerendes Signal, wenn diese ihre Anlagen im schlimmsten Fall stilllegen müssten“, betont der enviaM-Vorstandsvorsitzende.

Lowis spricht sich außerdem dafür aus, im Zuge der EEG-Novellierung auch über eine weitere Senkung der EEG-Umlage nachzudenken. „Die von der Politik beschlossene Reduzierung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent je Kilowattstunde netto für das Jahr 2021 und 6,0 Cent je Kilowattstunde netto für das Jahr 2022 geht nicht weit genug. Wir sollten die EEG-Umlage in einem ersten Schritt auf 5 Cent je Kilowattstunde netto deckeln, um so die Stromverbraucher noch stärker zu entlasten. Dies trägt auch zur konjunkturellen Belebung in Zeiten der Corona-Krise bei“, unterstreicht der enviaM-Vorstandsvorsitzende. „In einem zweiten Schritt sollte die Politik darüber nachdenken, wie die Finanzierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anders geregelt werden kann.“

Pressekontakt

Stefan Buscher
Pressesprecher
envia Mitteldeutsche Energie AG
T 0371 482-1744
E Stefan.Buscher@enviaM.de
I www.enviaM-gruppe.de/presse

Hintergrund

Die enviaM-Gruppe ist der führende regionale Energiedienstleister in Ostdeutschland. Der Unternehmensverbund versorgt mehr als 1,3 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wärme und Energie-Dienstleistungen. Zur Unternehmensgruppe mit rund 3.300 Beschäftigten gehören die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitz, sowie weitere Gesellschaften, an denen enviaM mehrheitlich beteiligt ist. Gemeinsam entwickeln sie das Internet der Energie in Ostdeutschland. Anteilseigner der enviaM sind mehrheitlich die E.ON SE sowie rund 650 ostdeutsche Kommunen. Die Anteilseigner sind sowohl unmittelbar als auch mittelbar über Beteiligungsgesellschaften an enviaM beteiligt.

Pressesprecherin Evelyn Zaruba

Evelyn Zaruba

Chemnitztalstraße 13 09114 Chemnitz
T 0173 5619559 LinkedIn
Ansprechpartnerin

Cornelia Sommerfeld

Industriestraße 10 06184 Kabelsketal
T 0160 5881099 LinkedIn