MITNETZ GAS baut neue Übernahmeregelanlage in Querfurt
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ GAS) verbessert die Versorgungssicherheit im Saalekreis und baut eine neue Übernahmeregelanlage in Querfurt. Die Anlage dient dazu, Erdgas aus dem vorgelagerten Netz des Netzbetreibers ONTRAS zu übernehmen und von 84 bar auf den Gasdruck von 16 bar im MITNETZ GAS-Netz anzupassen. Sie dient als Reserveanlage und wird am Standort der alten Anlage an der B 180 Richtung Freyburg auf Höhe der Biogasanlage errichtet.
Bereits im Juli erfolgte der Rückbau der Altanlage. Seit Ende September laufen die Tiefbauarbeiten für den Neubau des Gebäudes. Gleichzeitig errichtet MITNETZ GAS zwei neue Hochdruckleitungen für den Anschluss der Anlage: Die Verbindungsleitung aus dem Netz von ONTRAS und der Übernahmeregelanlage hat eine Länge von rund zwölf Metern und eine Druckstufe von 84 bar. Der zweite Leitungsabschnitt von 20 Metern Länge und einer Druckstufe von 16 bar verbindet die Übernahmeregelanlage und das Leitungsnetz von MITNETZ GAS.
Außerdem baut MITNETZ GAS eine Armaturengruppe in die Verbindungsleitung ein. In den Armaturengruppen gibt es Schieber, die der Abgrenzung von kleineren Teilabschnitten im Netz dienen. Bei Störungen oder Bauarbeiten werden die Schieber geschlossen. Damit wird in der Regel nur die Gasversorgung des Teilabschnittes, nicht aber des gesamten Ortsnetzes unterbrochen.
Der Abschluss der Maßnahme ist für November 2019 geplant. MITNETZ GAS investiert rund eine Million Euro.
Pressekontakt
Cornelia Sommerfeld
Pressesprecherin
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH
T 0341 120 7597
E Cornelia.Sommerfeld@mitnetz-gas.de
I www.mitnetz-gas.de
Hintergrund
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ GAS) mit Sitz in Kabelsketal ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS). Als Verteilnetzbetreiber ist MITNETZ GAS für Planung, Betrieb und Vermarktung der gepachteten Netze verantwortlich. Die Gasnetze haben eine Gesamtlänge von rund 7.000 Kilometern und erstrecken sich über Teile der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.