MITNETZ GAS überprüft Gasleitungen in rund 153 Orten
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ GAS) beginnt mit der Überprüfung der Betriebssicherheit von rund 1.500 Kilometern Gasleitung in 153 Orten ihres Netzgebietes in Westsachsen, dem südlichen Sachsen-Anhalt, Teilen Thüringens und Brandenburgs. Der Verteilnetzbetreiber kontrolliert regelmäßig die Dichtheit des gesamten Gasrohrnetzes, der Versorgungs- und Anschlussleitungen bis einschließlich der Hauptabsperreinrichtungen. Die diesjährige Überprüfung startet ab April 2023.
MITNETZ GAS arbeitet dabei mit den Firmen Vorwerk Pipeline und Anlagenservice GmbH, Zwickauer Energieversorgung GmbH, SPIE SAG GmbH und Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen zusammen. Die Monteure, die sich mit ihrem Dienstausweis legitimieren, benötigen lediglich Zutritt zu den Grundstücken, jedoch nicht zu den Haushalten selbst. Die Begehung umfasst nicht die Hausinstallationsleitungen. Für die Gaskunden entstehen keinerlei Kosten.
Aus physikalischen Gründen sind die Arbeiten stark von der Witterung abhängig. Bei Regen kann keine Leitungsbegehung erfolgen. Falls der Zugang zu den Grundstücken nicht gewährleistet werden kann, hinterlässt MITNETZ GAS eine Benachrichtigung, in der eine erneute Begehung in dem betroffenen Gebiet angekündigt wird.
Für Rückfragen der Anwohner steht die kostenlose Servicenummer 0800 2 120120 von Montag bis Freitag zwischen sieben und 20 Uhr zur Verfügung.
Pressekontakt
Cornelia Sommerfeld
Pressesprecherin
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH
T 0345 216 2075
E Cornelia.Sommerfeld@mitnetz-gas.de
I www.mitnetz-gas.de
Hintergrund
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ GAS) mit Sitz in Kabelsketal ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS). Als Verteilnetzbetreiber ist MITNETZ GAS für Planung, Betrieb und Vermarktung der gepachteten Netze verantwortlich. Die Gasnetze haben eine Gesamtlänge von rund 7.000 Kilometern und erstrecken sich über Teile der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.